Wissenschaftsminister Boris Rhein hat das neue Hessische
Hochschulgesetz (HHG) vorgestellt. Die Gesetzesnovelle ist vom Kabinett
verabschiedet und in den Hessischen Landtag eingebracht worden.
Stärkung der Fachhochschulen
Die
„Fachhochschulen“ werden künftig „Hochschulen für angewandte
Wissenschaften“ heißen. Der Gesetzesentwurf zum neuen HHG stärkt massiv
die Rolle der „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ bei der
Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie sind die Spezialisten
im Bereich der praxisnahen Forschung, Anwendung und im Transfer. So
gibt es künftig die Möglichkeit, das Promotionsrecht an Fachrichtungen
zu verleihen, die eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen haben.
Erleichterung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte
Hochschulzugang
kann auch erhalten, wer einen Realschulabschluss und eine mindestens
mit der Note ‚befriedigend‘ abgeschlossene Berufsausbildung besitzt.
Damit folgt die Hessische Landesregierung einer dringenden Forderung von
Handwerkskammern, IHK, VhU und den Gewerkschaften.
Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Der
modernisierte Gesetzesentwurf zum neuen HHG stärkt insbesondere den
wissenschaftlichen Nachwuchs, indem er verlässliche berufliche
Perspektiven schafft. Künftig haben die Hochschulen die Möglichkeit für
verbindliche Entwicklungszusagen an junge Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler. Diese sogenannten „tenure tracks“ eröffnen eine
gesicherte Perspektive auf eine Lebenszeitprofessur oder eine
höherwertige Professur und ersetzen die bisherige Juniorprofessur.
Stärkung von transparentem Handeln und Mitgestaltung
Der
innovative Gesetzesentwurf zum neuen HHG setzt neben einem hohen Maß an
Autonomie für die Hochschulen insbesondere auch auf Transparenz. Eine
Schlüsselrolle für die Entwicklung und Schwerpunktsetzung der
Hochschulen kommt den Budgetentscheidungen und der Entwicklungsplanung
zu. Hier verfügen die Selbstverwaltungsorgane der Hochschulen bislang
nicht über Mitbestimmungskompetenzen. Künftig soll beispielsweise für
den Budgetplan ein gemeinsames Veto von Hochschulrat und Senat ausgeübt
werden können. Im Fall der Ablehnung sind die Beteiligten gefordert,
einen erneuten Budgetplan im Konsens zu erarbeiten. Kommt ein solcher
nicht innerhalb von drei Monaten zustande, entscheidet das Land. Darüber
hinaus geht das Vorschlagsrecht für die Wahl einer Präsidentin oder
eines Präsidenten, das bislang beim Hochschulrat lag, auf die
Findungskommission über.
Zudem muss das Ministerium für
Wissenschaft und Kunst künftig die jährlichen Berichte der Hochschulen
an den Landtag übermitteln, um eine umfassende Information des
Budgetgebers zu gewährleisten. Darüber hinaus ist auch eine neue
Berichtspflicht zu Forschungsvorhaben aus Drittmitteln Teil des neuen
Gesetzesentwurfs.
Alle Informationen gibt es auch auf der Website.