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hessische Film- und Medienakademie (hFMA)
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News

Hochschulgesetz verbessert Qualität im Studium, Strategiefähigkeit und Partizipation

Die am Dienstag beschlossene Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes wird unter anderem die Qualität im Studium weiter verbessern helfen, die Strategiefähigkeit der Hochschulen und ihr Potenzial zur Gewinnung exzellenter Köpfe stärken und die Teilhabe und Transparenz erweitern. Den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte – also Studierende ohne Abitur – wird es nach erfolgreicher...

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Die am Dienstag beschlossene Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes wird unter anderem die Qualität im Studium weiter verbessern helfen, die Strategiefähigkeit der Hochschulen und ihr Potenzial zur Gewinnung exzellenter Köpfe stärken und die Teilhabe und Transparenz erweitern. Den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte – also Studierende ohne Abitur – wird es nach erfolgreicher Evaluation des Modellversuchs weiter geben.

Wissenschaftsministerin Angela Dorn hob in der abschließenden Dritten Lesung des Gesetzes im Plenum des Hessischen Landtages am Dienstag die positive Resonanz hervor, auf die es in der Anhörung gestoßen war, und äußerte sich zu den Zielen. „Kern unserer Hessischen Hochschulstrategie sind eine deutlich gesteigerte und verlässliche Grundfinanzierung und verlässlich vereinbarte Ziele. Das Hessische Hochschulgesetz flankiert diese Strategie. Dazu gehört die Qualität des Studiums und der Lehre: Die Vielfalt an den Hochschulen wächst seit Jahren – das ist gut so, denn unsere Gesellschaft braucht viele kluge und kreative Köpfe, die unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen mitbringen. Ihnen wollen wir Chancengerechtigkeit geben, damit sie ihre Potenziale entfalten können.“

Deshalb werden unter anderem hochschuldidaktische Fähigkeiten künftig eine stärkere Rolle spielen, auch in Berufungsverfahren. Auch eine regelmäßige Evaluierung der Lehre unter Beteiligung der Studierenden wird vorgesehen. Außerdem wird mit dem Gesetz eine neue Personalkategorie geschaffen, die „Hochschuldozentur“. Alle Studiengänge sollen möglichst so gestaltet sein, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können, und zudem sollen besondere Teilzeitstudiengänge eingerichtet werden. Auch digitale Formate werden im Hochschulgesetz verankert.

Den vollständigen Gesetzestext gibt es auf der Website.

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