In der Informationsreihe „Film- und TV-Produktionen in der Rechtspraxis“ führt der Branchenanwalt Guido Hettinger praxisnah durch die relevanten Rechtsfragen einer Medienproduktion. Er beleuchtet anhand ausgewählter Praxisbeispiele die einzelnen Entwicklungsstufen einer Medienproduktion und behandelt dabei die wichtigsten Vertragstypen und Fallstricke.
Termin: Sa, 09.03.2013, 15 bis 18 Uhr
Ort: Filmhaus Frankfurt
Leitung: Guido Hettinger, Rechtsanwalt
Teilnahmegebühr: 20,00 €
max. Teilnehmer/innenzahl: 12
Schriftliche Anmeldung bis zum 01.03.2013
Studierende & frischgebackene Alumni (im 1.Jahr nach Studienabschluß) aus dem hFMA Netzwerk erhalten 15% Nachlass auf die meisten angebotenen Workshops & Seminare des Filmhauses Frankfurt.
Die Reihe umfasst die folgenden Veranstaltungen:
I.: Von der Idee zur Filmvorlage
- Urheberrechtsschutz für Filmvorlagen, Sonderproblem Formatschutz
- Wer ist Urheber und welche Rechte stehen ihm zu
- Welche Rechte Dritter hat der Drehbuchautor zu beachten
- Sonderproblem Persönlichkeitsrechte bei Docufiktions und Filmbiografien
II.: Rights-Clearance
- Urhebervertragsrecht
- Identifikation und Erwerb urheberrechtlicher Nutzungsrechte
- Der Verfilmungsvertrag
- Der Drehbuchvertrag
- Musikrechte-Clearing
III.: Wem gehört der Film?
- Die gesetzliche Stellung des Filmherstellers
- Der Regievertrag
IV.: Mitwirkendenverträge
- Der Darstellervertrag
- Der Filmschaffenden-Anstellungsvertrag
V.: Filmfinanzierung und Produktionsverträge
- Welcher Vertragstyp passt für welche Finanzierung
- Auftragsproduktion, Koproduktion, Pre-Sale
- Sonderproblem internationale Koproduktion
Guido Hettinger ist Rechtsanwalt und Partner der auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten überörtlichen Kanzlei Brehm & v. Moers. Der Schwerpunkt seiner beruflichen Praxis liegt im Entertainmentrecht. Zu seinen Mandanten zählen Produktionsfirmen, Rechteverwerter, Agenturen und Kreative aus der Film-, TV- und Musikbranche.
Die Buchung des Seminars ist auf der Website möglich.